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Unterricht
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Hilfe / FAQ
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Aufgaben und Verantwortung der Fahrlehrer?
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Vor der Prüfungsfahrt
Rechtzeitig erscheinen, dass keine Zeitverluste entstehen und die Prüfung pünktlich begonnen werden kann
Betreuung der Fahrschüler während der Wartezeiten
Freundliche Begrüßung der Prüfer(innen) und gegenseitiges Vorstellen
Fahrlehrerschein bereithalten Kontrolleinrichtung ("Kammerton C") unaufgefordert vorführen
Während der PrüfungsfahrtGespräche mit dem Prüfer (prüfungsneutraler Inhalt) nur mit Zustimmung des Fahrschülers
bei offensichtlich missverstandenen Anweisungen diese eventuell klar und deutlich wiederholen
Rauchverbot während der Prüfungsfahrt
bei überstarken Stresserscheinungen (z.B. "Zitterbein") gegebenenfalls um Fahrtunterbrechung bitten
der Prüferin/dem Prüfer reale Beurteilung ermöglichen, keine demonstrativen Verkehrsbeobachtungen (Nachahmeffekt)
in allen Fällen einer möglichen Gefährdung rechtzeitig eingreifen
bei verbalem Eingriff deutlich sprechen und Verständigung mit der Prüferin/dem Prüfer (Blickkontakt)Nach bestandener Prüfung
Gratulieren ("Umarmen, Küssen erlaubt")
Positiver Appell an Zukunft (... das Lernen beginnt jetzt erst richtig!)Nach nicht bestandener Prüfung
Mut machen
keine Vorwürfe
Bereitschaft zum weiterüben weckeneventuelle Meinungsverschiedenheiten zur Prüfung gemeinsam mit Fahrschüler und Prüferin/Prüfer besprechen, soweit sie alle Beteiligten betreffen
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Fehlerbewertung bei der praktischen Fahrprüfung?
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Gefährdung oder Schädigung
Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie Stop-Schild (Z 206)
Verbot für Fahrzeuge aller Art ohne Zusatzschild, wie z.B. "Anlieger frei" (Z 250) Verbot der Einfahrt (Z 267)
Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
Verstoß gegen das Überholverbot
Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an der Haltestelle halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h.
Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
Fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren MenschenZum Nichtbestehen kann auch die Wiederholung und Häufung verschiedener Fehler führen:
Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
Nichtangepasste Geschwindigkeit
Fehlerhaftes Abstandhalten
Unterlassene Bremsbereitschaft
Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
Nichtbeachten von Verkehrszeichen
Langes zögern an Kreuzungen und Einmündungen
Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
Fehler bei der Fahrzeugbedienung
Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise -
Führerschein auf Probe und wie kann ich diese verkürzen?
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Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muss. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 € - der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.
A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen - Verbotenes Rechtsüberholen - außerhalb geschlossener Ortschaften Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad) - Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen - Zu dichtes Auffahren - "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße - Rotlichtmißachtung - Fahren unter Alkoholeinfluß - Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind : Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs - Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen - Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel - Kennzeichenmißbrauch - Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer - Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen - Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen - Mit abgefahrenen Reifen fahren - Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus.
Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen Sie statt dessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind, dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen, sorgen Sie dafür, dass der Verkehr nicht behindert wird und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar. Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei anzurufen als umgekehrt. -
Was sollte ich bei der Auswahl meiner Fahrschule beachten?
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Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach wer, wo, zu welchen Bedinungen seine Führerscheinausbildung absolviert hat und wie er mit seiner Fahrschule zufrieden war!
Nehmen Sie telefonisch, oder besser noch persönlich Kontakt zu einzelnen Fahrschulen auf und lassen Sie sich beraten. Seriöse Fahrschulen werden Ihnen bereits am Telefon umfassende Auskunft über alle wichtigen Dinge (Fahrzeuge, Theorie- und Praxisausbildung, Preise) geben.
Fragen Sie nach ob Sie an einem "Schnupperseminar" in der Theorie, natürlich unverbindlich, teilnehmen können und entscheiden Sie sich dann. Sie können dabei sehr schnell den Ausbildungsstandard, die Fahrlehrer, Zufriedenheitsgrad der Fahrschüler, Räumlichkeiten und vieles mehr kennenlernen.
Vorsicht bei allzu deutlich hervorgehobenen Billigpreisen (Schnäppchen!) Auch eine Fahrschule muß kostendeckend arbeiten. Fahrschulen mit sogenannten Tiefstpreisen können keine guten Fahrlehrer beschäftigen, da diese niemals für einen "Appel und ein Ei" arbeiten. Und Sie möchten doch sicherlich einen ausgeglichenen und gut gelaunten Fahrlehrer an Ihrer Seite haben, oder ...?
Falls Sie eine Motorradausbildung absolvieren möchten (Klasse A), fragen Sie nach, ob Ihr Fahrlehrer selbst Motorrad fährt und Ihnen die Grundfahraufgaben (Geschicklichkeitsübungen) auch vorführen kann! Das ist leider schon längst nicht mehr selbstverständlich. Wenn Ihr Fahrlehrer Sie in der praktischen Ausbildung mit seinem eigenen Motorrad begleitet, wird er Ihnen vieles zeigen können. Ein solcher Fahrlehrer wird Sie wesentlich schneller zum Erfolg führen und ist auch in der Regel verständnisvoller und einfühlsamer.
Achten Sie darauf, daß Sie die Termine der theoretischen und praktischen Ausbildung mit Ihren beruflichen und privaten Terminen vereinbaren können. Sie sollten auf diese Termine Einfluß nehmen können!
Schauen Sie sich ruhig auch die Preise an. Aber bedenken Sie immer, daß Ihnen eine seriöse Fahrschule keinen Endpreis für Ihre Ausbildung nennen kann. Was Sie tatsächlich am Ende Ihrer Ausbildung zahlen müssen, hängt zu einem großen Teil von der Qualität und Effektivität ab mit der Ihre Ausbildung erfolgt.
In der praktischen Ausbildung sollte stets eine Einweisung und natürlich Auswertung für Ihre Übungen durchgeführt werden. Sie sollten also immer Ihren genauen Ausbildungsstand kennen. Viele Fahrlehrer arbeiten dazu mit einem "Leitfaden" der durch die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände herausgegeben wird und sichern damit ab, daß Sie am Ende der Ausbildung alles beherrschen, was zur erfolgreichen Prüfung benötigt wird.
Achten Sie auf Pünktlichkeit! Fahrstunden in denen der Fahrlehrer Einkäufe oder andere private Dinge erledigt, sollten der Vergangenheit angehören!
Sollten Sie dennoch mal über einige Dinge unzufrieden sein, sprechen Sie das gleich offen und ehrlich an. Eine gute Fahrschule und ein guter Fahrlehrer werden immer versuchen ganz individuell auf jeden Fahrschüler einzugehen. Wenn Sie das Gefühl haben, an "die falsche Adresse" geraten zu sein, dann wechseln Sie die Fahrschule. Das ist jederzeit möglich! Ihre "alte Fahrschule" ist verpflichtet Ihnen über Ihre bisherige Ausbildung in Theorie und Praxis eine Ausbildungsbescheinigung auszuhändigen. -
Verkürzung der Probezeit mit Hilfe von einem Fortbildungsseminar?
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Führerscheinneulinge haben ein wesentlich höheres Unfallrisiko. Obwohl 18-24 jährige Fahranfänger ca. 12 % aller Führerscheininhaber ausmachen, sind sie an über 35 % der Unfälle mit tödlichem Ausgang schuld. Fahranfänger überschätzen oft ihr eigenes Fahrkönnen und beurteilen aufgrund mangelnder Erfahrung kritische Situationen oft falsch.
Der Gesetzgeber unternimmt nun mit der zweiten Stufe der Fahrausbildung ab Januar 2004 den Versuch diesen Zustand zu ändern. Das Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) wird in einem bis 2007 befristeten Versuch angeboten. Nur in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg wird das FSF bis auf weiteres nicht angeboten.
Wie der Name schon sagt ist das FSF freiwillig. Die erfolgreiche Teilnahme verkürzt die normale Probezeit von 2 Jahren auf 1 Jahr und die verlängerte Probezeit von 4 Jahren auf 3 Jahre.
Damit der Fahranfänger einen optimalen Schulungserfolg bei dem Fortbildungsseminar erzielt und gleichzeitig den vollen "Rabatts" bei der Probezeit bekommt, sollte er etwa ein halbes Jahr nachdem er seinen Führerschein erhalten, hat mit dem Freiwilligen Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) in der Fahrschule beginnen.
In der Fahrschulsuche auf www.fahrschulen.de kann der Fahranfänger ab Januar 2004 nach Fahrschulen suchen, die FSF-Kurse anbieten.
Ablauf:
Das Freiwillige Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) gliedert sich in fünf verschiedene Teile, die in der Regel an fünf verschiedenen Tagen in einem Zeitraum von 2-8 Wochen absolviert werden. In allen Teilen des FSF-Kurses geht es um den Fahranfänger und sein Fahrverhalten.
a) Theorie
Die ersten drei Teile sind Gesprächsrunden und werden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern unter der Moderation eines speziell ausgebildeter Fahrlehrers durchgeführt. Themen sind die Erlebnisse des Fahranfängers im Straßenverkehr und Probleme, Wünsche und Ängste, die daraus resultieren.
b) Beobachtungs- und Übungsfahrt
Der vierte Teil des Fortbildungsseminars besteht aus einer Übungs- und Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer. In der Regel werden solche Übungs- und Beobachtungsfahrten mit dem Fahrschulauto in Gruppen mit 2 bis 3 Seminarteilnehmern zusammen mit einem Fahrlehrer durchgeführt. Jeder Teilnehmer fährt selbständig mindestens 60 min und hat die Möglichkeit Situationen zu (er-)fahren, die er selbst als kritisch erlebt hat oder wo er sich unsicher ist. Der Fahrlehrer wird zusammen den anderen Teilnehmern erklären, was ihm an der Fahrweise der Fahranfängers auffällt und was möglicherweise besser gemacht werden kann.
Im letzten Teil des Fortbildungsseminars wird der Umgang mit Gefahrensituationen im Verkehr trainiert. Das Sicherheitstraining findet in einer Gruppe unter Anleitung eines Moderators auf einem Sicherheitstrainingsplatz statt. Geübt wird das Verhalten im Grenzbereich, das sich im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht oder nur schwer simulieren läßt, wie zum Beispiel Bremsen auf Glätte oder stark unterschiedlichem Straßenbelag oder Bremsen und Ausweichen vor einem Hindernis oder Kurventechnik und Slalomfahrt. Hier soll der Fahranfänger lernen sein Fahrkönnen richtig einzuschätzen und im Ernstfall auf der Straße richtig zu reagieren.
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Wie kann ich mich gegen Prüfungsangst vorbereiten?
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"Herr Fahrlehrer ich sage Ihnen gleich ich bin kein Prüfungsmensch!"
So oder ähnlich klingen die Worte eines aufgeregten Fahrschülers vor seiner praktischen Prüfung.
Dies ist nur allzu verständlich in dieser Situation, denn die meisten Menschen sind keine Prüfungsmenschen. Was aber tun, wenn die Ängste so groß werden, daß plötzlich nur noch eine große Leere im Kopf ist?
Dass man plötzlich Fehler macht, die man sonst noch nie in der Fahrausbildung gemacht hat?
Sie und Ihr Fahrlehrer sollten vor der Prüfungsfahrt davon überzeugt sein, dass Sie es schaffen werden. Eine solide Vorbereitung vor der Prüfung ist das beste Ruhekissen.
Sprüche, wie "Wir können es ja mal probieren, vielleicht klappts ja schon." bauen nur zusätzlichen Druck auf und sollten vermieden werden. Simulieren Sie in den letzten Fahrten Ihrer praktischen Ausbildung eine Prüfungsfahrt und werten Sie diese gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer aus.
Legen Sie ihren Prüfungstermin nicht in Phasen anderer beruflicher oder persönlicher Höhepunkte, wie z.B. andere Prüfungen in Schule oder Beruf, allg. Stresssituationen auch privater Art. Erzählen Sie nicht überall herum, wann Ihr Prüfungstermin sein wird. Sie schleppen dann nur zusätzlich noch den Erwartungsdruck der Mitwisser mit sich herum. Wenn überhaupt, sprechen Sie nur mit Personen darüber, die Ihnen Mut machen und Sie bestärken können. Leuten, die nur zusätzliche Hektik verbreiten, sollten Sie von Ihrer Prüfung erst erzählen, wenn Sie sie bestanden haben. Hören Sie nicht auf die Horrorgeschichten von Leuten, die mal durchgefallen sind! Nur wenige werden bereitwillig zugeben, dass ihnen ein grober Fehler unterlaufen ist. Nicht selten wird von bösen Prüfern gesprochen und über deren Wiedererscheinen Angst und Schrecken verbreitet. Lenken Sie sich am Abend vor Ihrer Prüfung ein wenig ab. Durch vorheriges stundenlanges Studium des Lehrbuches werden Sie nichts Neues mehr entdecken. Sie können alles! Erscheinen Sie ausgeruht und pünktlich zur Prüfungsfahrt. Nehmen Sie möglichst vorher zum "Warmfahren" noch eine Fahrstunde. So können Sie sich in Ruhe bestens vorbereiten. Vermeiden Sie die Einnahme von Beruhigungsmitteln. Sie lindern nicht die "Prüfungsangst," sondern verringern nur Ihre Aufmerksamkeit und Konzentration bzw. Ihr Reaktionsvermögen Denken Sie immer daran: Prüfer sind keine Götter. Sie wissen, dass Sie noch nicht alles wie ein alter Hase können. Es gibt keine fehlerfreien Prüfungsfahrten! Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
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Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
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- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
- 1 biosymetrisches Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, 35 mm x 45 mm
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehtestelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
- Zettel mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte
Eine Ausnahme bildet auch hier die Klasse Mofa (siehe weiter oben)Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:
Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden.
Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag. -
Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?
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Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?
Wie alt muss ich sein, um mit der Führerscheinausbildung anfangen zu können?
gilt folgendes:
Zeitpunkt der Antragsstellung:
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird dieser Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Eine Ausnahme hierbei macht die Klasse Mofa. Eine behördliche Antragstellung ist nicht nötig. Nach der erfolgten Ausbildung in einer Fahrschule legt der Bewerber unter Vorlage seiner Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung ab. Besteht er diese Prüfung, stellt die prüfende Stelle (TÜV oder DEKRA) eine Prüfbescheinigung aus. Hierzu benötigt der Bewerber noch ein Lichtbild.
Das Mindestalter ist durch den Gesetzgeber festgelegt. Für die unterschiedlichen Klassen gilt das jeweilige Mindestalter:
Klasse
Mindestalter
Klasse B
18 Jahre
Klasse BE
18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse A beschränkt
18 Jahre
Klasse A direkt
25 Jahre
Klasse A1
16 Jahre
Klasse M
16 Jahre
Klasse Mofa
15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren